LVA - das größte unabhängige Kompetenzzentrum für Lebensmittelsicherheit
Hier sind Sie richtig, wenn Sie das größte Kompetenzzentrum für die österreichische Lebensmittelwirtschaft suchen:
Die LVA GmbH!
Leistungsumfang
Das Geschäftsfeld Untersuchung der LVA GmbH umfasst die chemisch-analytische, mikroskopische und mikrobiologische Untersuchung sowie sensorische Beurteilung von Lebensmitteln und Waren, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und bestimmten lebensmittelrechtlichen Spezialgesetzen (z.B.: Speisesalzgesetz, Weingesetz, etc.) unterliegen. Unser Spezialistenteam untersucht sämtliche Lebensmittel, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände und unterstützt bei der Interpretation der Ergebnisse.
Das Leistungsspektrum umfasst Prüfungen auf Verkehrsfähigkeit, bzw. Untersuchung von amtlichen Gegenproben ebenso wie gezielte Untersuchungen auf bestimmte Merkmale, Inhaltsstoffe oder Rückstände und Kontaminanten.
Für Produzenten bieten wir Untersuchungen im Rahmen der routinemäßigen Produkt- und Verfahrenskontrolle und Überprüfung der Produktspezifikationen, Rohstoffkontrolle oder auch Analysen zur Unterstützung bei der Produktentwicklung und Lagertests. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei mikrobiologischen Untersuchungen, z.B. Bestätigung der hygienischen Beschaffenheit.
Unser Kundenservice informiert Sie gerne über Details zum Leistungsangebot der LVA GmbH. Das detaillierte Analysenangebot enthält eine umfassende Übersicht über unsere Untersuchungen, sowie spezielle Untersuchungsumfänge für bestimmte Waren.
Qualitätsmanagement
Die Prüfstelle ist nach der Norm EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem garantiert die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Anerkennung der Analysenresultate. Diese Sicherheit wird durch permanente Überwachung unserer Prozesse und Geräte mittels Validierung, Regelkarten, Kontrollproben und Kalibrierung nach statistischen Methoden und durch interne und externe Audits gewährleistet.
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Fragen Sie unsere Experten!
Was in der Theorie so einfach aussieht, wirft in der Praxis viele Fragen auf:
- Wo und wie groß muss das Sichtfeld sein?
- Gibt es Beschränkungen bezüglich der Namensgebung (Sachbezeichnung)?
- In welcher Form muss das Haltbarkeitsdatum angegeben werden?
- Ist die Benennung der Zutaten in der Liste korrekt?
- Entsprechen die Mengenangaben der Verordnung zur Quantitativen Inhaltsstoff Deklaration (QUID)?
Das sind nur einige der Fragen, die LVA-Gutachter für unsere Kunden klären.
Mit Zuverlässigkeit und Diskretion.
Wir bieten Rechtsicherheit.
Senden Sie Ihre Anfrage per Mail an unsere Experten: servicelvaat
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